
FALLBEISPIEL
Steuerschäden vermeiden – Rechtssicherheit durch rückwirkende Ausgliederung auf eine GmbH
FALLBEISPIEL
Steuerschäden vermeiden – Rechtssicherheit durch rückwirkende Ausgliederung auf eine GmbH

Ausgangssituation
Zeitkritische Entscheidungen erforderten, eine bestehende Betriebsaufspaltung zwischen dem Einzelunternehmen des Mandanten und einer seiner GmbHs durch Kündigung eines Mietvertrags zu beenden. Der Mietvertrag wurde anschließend mit einer anderen GmbH des Mandanten neu abgeschlossen. In dieser Gesellschaft sollte das bisherige Geschäft im Rahmen eines Joint Ventures mit Dritten fortgeführt werden.

Die bisherige Betriebsaufspaltung hatte auch steuerliche Bedeutung: Das Einzelunternehmen wäre für sich genommen von der Finanzverwaltung nicht als originär gewerblich eingeordnet worden. Erst durch die Betriebsaufspaltung galten die dort gehaltenen Wirtschaftsgüter steuerlich als Betriebsvermögen des Mandanten.
Herausforderung
Durch die Beendigung der Betriebsaufspaltung drohte die Aufdeckung erheblicher stiller Reserven in den Wirtschaftsgütern des Einzelunternehmens. Das hätte zu gravierenden steuerlichen Belastungen geführt. Die häufig – zur Vermeidung von Grunderwerbsteuer – genutzte Gestaltung der Umwandlung des Einzelunternehmens in eine gewerblich geprägte GmbH & Co. KG war nicht mehr umsetzbar.
Ein unmittelbarer Übergang in eine Kapitalgesellschaft wurde – zunächst – ebenfalls kritisch beurteilt, da das Einzelunternehmen umfangreiche Grundbesitzbeteiligungen hielt und erhebliche grunderwerbsteuerliche Belastungen drohten.
Unsere Konzeption
Wir entwickelten ein maßgeschneidertes Konzept zur rückwirkenden Absicherung der Betriebsvermögenseigenschaft der Wirtschaftsgüter des Einzelunternehmens. Gleichzeitig wurde die Vermeidung bzw. weitestmögliche Reduktion der Grunderwerbsteuer von Beginn an mitgedacht.
Der gewählte Lösungsweg war die rückwirkende Ausgliederung des Einzelunternehmens auf eine GmbH zur Neugründung nach dem Umwandlungsgesetz. Dies wurde von uns steuerlich strukturiert, rechtlich ausgearbeitet und bis zur notariellen Umsetzung begleitet.

Dabei konnten wir für den Mandanten drei entscheidende Vorteile verbinden:
- Erstens: Die Ausgliederung auf eine GmbH sicherte die Betriebsvermögenseigenschaft der Wirtschaftsgüter. Zudem verhinderten wir damit die Aufdeckung der stillen Reserven im Einzelunternehmen.
- Zweitens: Anders als bei einer GmbH & Co. KG ermöglicht das Umwandlungsgesetz bei der GmbH eine Ausgliederung zur Neugründung mit steuerlicher Rückwirkung auf den hier maßgeblichen Zeitpunkt.
- Drittens: Aufgrund der Neugründung der GmbH stand nach der neueren Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs die fehlende Einhaltung einer fünfjährigen Vorbehaltensfrist der Anwendung grunderwerbsteuerlicher Steuervergünstigungen nicht entgegen.
Ohne Konzeption
Wäre die Beendigung der Betriebsaufspaltung nicht rechtzeitig steuerlich abgesichert worden, hätte dies zu einem Steuerschaden geführt. Entsprechende Liquiditätszuflüsse hätten dem nicht gegenübergestanden. Die operativ notwendige Umstrukturierung ohne vorgelagerte steuerliche Detailprüfung hatte ein erhebliches Risiko geschaffen. Durch unsere Konzeption konnte dieses Risiko allerdings aufgefangen werden.
Fazit
Selbst wenn bereits Fakten geschaffen wurden, lassen sich steuerliche Risiken häufig innerhalb bestimmter Fristen nachträglich reduzieren oder absichern. Voraussetzung hierfür ist eine zeitnahe und fundierte steuerliche Analyse. Frühzeitige Beratung kann entscheidende wirtschaftliche Vorteile sichern. So können Sie das operativ Sinnvolle tun, ohne es später steuerlich zu bereuen.
Weitere Fallbeispiele

26.01.2026
Steuerzentrierte Nachfolgegestaltung für Unternehmer: Trennung der Familienstämme
Nachfolge gestalten: Durch steueroptimierte Realteilung konnte das Familienvermögen auf zwei Familienstämme aufgeteilt werden – bei gleichzeitiger Minimierung steuerlicher Belastungen.

20.01.2026
„Über Bande“: Steuerneutraler Rechtsformwechsel führt zum unternehmerischen Ziel
Formwechsel als Lösung: Durch den Wechsel einer Joint-Venture-GmbH in eine GmbH & Co. KG wurde eine steuerneutrale Ausgliederung möglich – trotz zurückbehaltener Betriebsimmobilie.
Unser Prinzip – durchdachte Konzeption. Nahtlose Umsetzung
Unsere Praxisbeispiele zeigen: Der Erfolg jedes Vorhabens beginnt mit der richtigen Struktur. Nur eine vorausschauende rechtliche und steuerliche Konzeptionierung schafft die Grundlage für eine reibungslose und effiziente Umsetzung – und bewahrt vor kostspieligen Fehlern.
Konzeption vor Umsetzung: Wir analysieren jede Ausgangssituation sorgfältig und entwickeln individuelle, rechtssichere und steuerlich optimierte Strukturkonzepte
Interdisziplinär gedacht: Unsere Lösungen verbinden rechtliches, steuerliches und wirtschaftliches Know-how
Ganzheitlich gelöst: Wir denken nicht in Einzelfragen – sondern in Gesamtlösungen, die langfristig funktionieren
Aus einer Hand: Was wir planen, setzen wir auch selbst um – effizient, abgestimmt und verlässlich
Unser Anspruch
Ihre Ziele rechtlich fundiert, steuerlich durchdacht und wirtschaftlich sinnvoll umzusetzen – auf Basis eines Konzepts, das in der Praxis genauso tragfähig ist wie in der Planung

